
Schritte zur Gründung einer Stiftung in Hessen
Die Gründung einer Familienstiftung in Hessen erfordert eine sorgfältige Planung und die Berücksichtigung rechtlicher, steuerlicher und organisatorischer Aspekte.
1. Was ist eine Familienstiftung?
Eine Familienstiftung ist eine besondere Form der Stiftung, die das Vermögen langfristig sichert und der Versorgung und Förderung der Familie des Stifters dient. Sie ist eine juristische Person, die unabhängig vom Stifter existiert und deren Zweck meist die Unterstützung der Familie ist (z. B. finanzielle Absicherung, Ausbildung, Gesundheitskosten).
2. Rechtliche Grundlagen in Hessen
In Hessen werden Stiftungen durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) (§§ 80–88) sowie das Hessische Stiftungsgesetz geregelt. Zuständig für die Anerkennung einer Stiftung ist die Stiftungsaufsicht, die meist beim Regierungspräsidium oder einer anderen Landesbehörde angesiedelt ist.
3. Voraussetzungen für die Gründung einer Familienstiftung
Um eine Familienstiftung in Hessen zu gründen, sind folgende Punkte zu beachten:
a) Stiftungszweck
- Der Zweck muss klar und dauerhaft formuliert sein.
- Bei einer Familienstiftung steht die Versorgung und Förderung der Familie des Stifters im Mittelpunkt.
b) Stiftungskapital
- Es wird ein ausreichendes Vermögen benötigt, damit die Stiftung ihren Zweck langfristig erfüllen kann.
- In Hessen wird meist ein Mindestkapital von 50.000 bis 100.000 Euro gefordert, abhängig von der Stiftungskonstruktion.
- Das Kapital kann in Form von Geld, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder anderen Vermögenswerten eingebracht werden.
c) Stiftungsverfassung (Satzung)
Die Satzung ist das zentrale Dokument der Stiftung und muss folgende Punkte enthalten:
- Name der Stiftung (z. B. „Müller-Familienstiftung“)
- Sitz der Stiftung (in Hessen)
- Stiftungszweck (z. B. Unterstützung der Familie in Notlagen, Finanzierung von Ausbildung, etc.)
- Vermögensausstattung (Art und Umfang des Stiftungskapitals)
- Organe der Stiftung (z. B. Vorstand, Beirat)
- Regeln zur Mittelverwendung (wie und wann Gelder ausgeschüttet werden)
- Nachfolgeplanung (Regelungen für den Fall des Todes des Stifters)
d) Stiftungsorgane
- Die Stiftung benötigt mindestens ein Organ (z. B. einen Vorstand), das die Geschäfte führt.
- Optional können weitere Organe wie ein Beirat oder Kuratorium eingerichtet werden, z. B. zur Kontrolle oder Beratung.
e) Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht
- Die Stiftung muss von der zuständigen Stiftungsbehörde anerkannt werden.
- In Hessen ist das Regierungspräsidium (z. B. Darmstadt, Gießen oder Kassel) zuständig.
f) Steuerliche Aspekte
- Familienstiftungen unterliegen besonderen steuerlichen Regelungen.
- Es ist wichtig, die Stiftung so zu gestalten, dass sie steuerlich optimal aufgestellt ist (z. B. durch die Nutzung von Freibeträgen und Vermeidung von Doppelbesteuerung).
4. Schritte zur Gründung einer Familienstiftung in Hessen
1. Beratung und Planung
- Lassen Sie sich von einem erfahrenen Berater (z. B. Rechtsanwalt, Steuerberater oder Stiftungsberater) unterstützen.
- Klären Sie die Ziele und den Zweck der Stiftung.
2. Erstellung der Satzung
- Entwerfen Sie die Satzung mit juristischer Unterstützung.
- Achten Sie darauf, dass die Satzung den Anforderungen der Stiftungsbehörde entspricht.
3. Vermögensübertragung
- Bestimmen Sie, welches Vermögen in die Stiftung eingebracht wird.
- Übertragen Sie das Vermögen auf die Stiftung (z. B. durch Schenkung oder Erbschaft).
4. Antrag auf Anerkennung
- Reichen Sie die Satzung, den Stiftungszweck und Nachweise über das Stiftungskapital bei der Stiftungsbehörde ein.
- Die Behörde prüft, ob die Stiftung den rechtlichen Anforderungen entspricht.
5. Anerkennungsbescheid
- Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie den Anerkennungsbescheid, und die Stiftung wird rechtsfähig.
6. Eintragung ins Stiftungsregister
- In Hessen gibt es kein zentrales Stiftungsregister, aber die Stiftung wird bei der Stiftungsbehörde registriert.
5. Steuerliche und rechtliche Besonderheiten
- Familienstiftungen unterliegen der Körperschaftsteuer und der Erbschaftsteuer, wobei es Freibeträge für Zuwendungen an Familienmitglieder gibt.
- Sie genießen steuerliche Vorteile, wenn sie gemeinnützige Zwecke verfolgen (z. B. Bildungsförderung).
- Regelmäßige Berichte an die Stiftungsaufsicht sind erforderlich (z. B. Jahresabschluss).
6. Vorteile einer Familienstiftung
- Langfristige Sicherung des Familienvermögens.
- Schutz vor Zersplitterung des Vermögens (z. B. durch Erbstreitigkeiten).
- Steuerliche Vorteile bei der Vermögensübertragung.
- Flexibilität bei der Gestaltung der Unterstützung für Familienmitglieder.
7. Fazit
Die Gründung einer Familienstiftung in Hessen erfordert eine gründliche Vorbereitung und die Zusammenarbeit mit Experten. Neben rechtlichen und steuerlichen Aspekten ist es wichtig, die Stiftung so zu gestalten, dass sie den individuellen Bedürfnissen Ihrer Familie entspricht. Ich unterstütze Sie gerne bei jedem Schritt des Prozesses – von der Planung bis zur Umsetzung.
Dokumente zur Stiftungsgründung in Hessen
Diese Dokumente sind für eine Stiftungsgründung in Hessen notwendig.
Merkblatt zum anerkennungsverfahren
Hessisches stiftungsgesetz
Mustersatzung hessen
Schaubild zum anerkennungsverfahren
Stiftungsrecht
Stiftungsgeschäft
Schenkungsteuererklaerung
Kontakt
Sollten Sie mehr Informationen über die Gründung einer Stiftung benötigen, so sprechen Sie uns gerne an.
- Bobua Stiftung
- 65428 Rüsselsheim am Main
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